Was tun Jäger jahrein jahraus im Wald?
Die Pflichten und Rechte der Jäger sind in der Bundesverfassung und im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel festgehalten:
1. Erhalt der Artenvielfalt und der Lebensräume
2. Schutz bedrohter Tierarten und Pflicht zur Nachsuche und falls nötig Erlegung kranker und verletzter Tiere.
3. Begrenzung von Wildschäden
4. Angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd
Die Jäger achten auf einen gesunden konstanten Wildbestand, indem sie auf regelmässigen Rundgängenund auf den Hochsitzen verletzte Tiere erlösen,durch gezieltes Eingreifen den Bestand regulieren und bei Wildunfällen ausrücken. Sie helfen dem Förster und den Bauern, Wildschäden in Wald und Flur erträglich zu halten. Sie leisten auch Beiträge zum Schutz und zur Pflege der Lebensräume.
Die Jagdgesellschaft ernennt einen oder mehrere Jagdaufseher. Diese müssen von der Gemeinde und dem Kanton genehmigt werden. In ihrem Revier haben sie polizeiliche Befugnisse und überwachen die Einhaltung der Vorschriften über Jagd, Fischerei und Naturschutz. Mit den gleichen Aufgaben sind die vom Kanton ernannten Wildhüter in den kantonalen Schongebieten betraut.
Am 2. Mai beginnt die Sommerjagd. Da sind die Jäger am frühen Morgen oder Abends spät allein auf den Hochsitzen. Im Herbst sind dann die sogenannten Gesellschaftsjagden oder Treibjagden. Da dürfen die Jäger an 2 bis 3 Tagen mit Gästen die Früchte ihrer Hegearbeiten ernten und im Rahmen strenger gesetzlicher Vorgaben jagen und z. B. eine begrenzte Anzahl Rehe erlegen.
Die Jagdgesellschaft Affoltern (JGA) besteht aus 4 Pächtern
Paul Erni (Obmann und Jagdaufseher II)
Alte Haldenstrasse 15
8908 Hedingen
paul.erni@pemc.ch
079 404 22 02
Jean-Marc Zachary Krähenmann (Jagdaufseher I)
Dachlissen 7
8932 Mettmenstetten
krahejea@outlook.com
079 959 05 22
Armin Müller
Weststrasse 65
6314 Unterägeri
armin_mueller@datazug.ch
079 313 45 63